Reisen Sie mit Kindern

Wenn Sie mit Ihrem Kind mit dem Flugzeug reisen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen Ausweis für Ihr Kind vorzulegen.

Babynahrung

Babynahrung ist von den Beschränkungen für die Beförderung von Flüssigkeiten ausgenommen. Daher können Sie bei Flugreisen mit Ihrem Kind Babynahrung in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml und in Mengen, die über das Fassungsvermögen eines 1-Liter-Beutels hinausgehen, in den Sperrbereich des Flughafens mitbringen und an Bord des Flugzeugs mitnehmen.

Reisen mit einem Kinderwagen

Die Mitnahme eines Kinderwagens ist erlaubt und wird häufig praktiziert. Aufgrund ihrer Größe können Kinderwagen jedoch meist nicht in der Flugzeugkabine mitgenommen werden, sondern werden im Frachtraum transportiert. Das Einchecken eines Kinderwagens erfolgt in der Regel ähnlich wie bei aufgegebenem Gepäck. Er wird am Check-in-Schalter gekennzeichnet und erst vor dem Einsteigen in den Frachtraum gestellt (nach der Landung wird er sofort wieder freigegeben).

Natürlich kann ein Kinderwagen auch als normales aufgegebenes Gepäck aufgegeben werden. In diesem Fall ist es ratsam, ihn entsprechend zu sichern.