Parkplatzordnung für den Parkplatz am „Flughafen Szczecin-Goleniów“, Glewice 1a

  1. Das Parkplatzgelände ist ein integraler Bestandteil des Internationalen Flughafens Szczecin-Goleniów in Glewice und wird von der Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“, Glewice 1a, im Rahmen des ewigen Nießbrauchrechts genutzt.
    2. Der Parkplatz wird von der Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“, Glewice 1a, Tel. 481 74 00 verwaltet. Mit der Annahme eines Parkscheins oder der Einfahrt in das Parkplatzgelände schließt der Nutzer mit der Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ einen Mietvertrag für einen Stellplatz zu den nachfolgenden Bedingungen ab.
    3. Gegenstand des Vertrags ist nicht die Bewachung des Fahrzeugs oder des darin zurückgelassenen Eigentums. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir den Parkplatz ständig überwachen, um Diebstahl und Vandalismus vorzubeugen. Die Laufzeit des Vertrages endet, wenn Sie den Parkplatz verlassen. Der Nutzer erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
    4. Der Parkplatz ist an allen Tagen des Jahres 24 Stunden am Tag geöffnet.
    5. Der Nutzer ist verpflichtet, die vertikalen und horizontalen Verkehrszeichen zu beachten und den Anweisungen der Mitarbeiter des Parkplatzverwalters und anderer dazu befugter Personen /Flughafensicherheitsdienst, Polizei/ Folge zu leisten. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten entsprechend. Die Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ ist befugt, das Fahrzeug in Notfällen vom Parkplatz zu entfernen.
    6. Bei der Einfahrt in den Parkplatz ist es zwingend erforderlich:
    a) am Einfahrtsgerät anzuhalten,
    b) die Schranke mit einem Parkschein oder einer Magnetkarte zu aktivieren.

ACHTUNG! DIE EIN- UND AUSFAHRTSSCHRANKE SCHLIESST SICH AUTOMATISCH, SOBALD EIN FAHRZEUG DURCHFÄHRT. BEI GLEICHZEITIGER

DURCHFAHRT VON ZWEI FAHRZEUGEN BESTEHT DIE GEFAHR, DASS DAS AUTO UND DAS AUTOMATISCHE PARKSYSTEM BESCHÄDIGT WERDEN.

  1. Die Parkgebühr wird gemäß der ausgehängten Preisliste für jeden belegten Stellplatz erhoben. Die Preisliste ist dieser Parkplatzordnung als Anhang beigefügt.
    8. Das Fahrzeug kann erst nach Entrichtung der Parkgebühr vom Parkplatz genommen werden.
    9. Bei Verlust des Parkscheins wird eine Strafgebühr von 200 PLN erhoben.
    10. Im Falle eines Ausfalls oder einer Beschädigung des automatischen Parksystems werden die Parkgebühren mit Erhebungsbestätigung gemäß derselben Preisliste manuell erhoben.
    11. Die Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ erkennt die Person, die den Parkschein bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz vorlegt, als zum Führen des Fahrzeugs berechtigt an. Die Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs zu prüfen.
    12. Der Parkplatz verfügt über separate gebührenpflichtige Stellplätze für:
    Ø Autos für Behinderte,
    Ø Reisebusse und Kleinbusse,
    Ø Reisebusse und Kleinbusse von Fluggesellschaften,
    Ø Mietautos.
    13. Die Mitarbeiter der Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ sowie der auf dem Gelände des Flughafens Szczecin – Goleniów tätigen Institutionen und Unternehmen dürfen nur den für sie vorgesehenen Dienstparkplatz benutzen. Der öffentliche Parkplatz darf nur gegen Entgelt gemäß der Preisliste benutzt werden.
    14. Die folgenden Fahrzeuge sind von den Parkgebühren befreit:
    Ø gekennzeichnete medizinische Fahrzeuge,
    Ø gekennzeichnete Fahrzeuge der Feuerwehr,
    Ø gekennzeichnete Fahrzeuge der staatliche Dienste,
    Ø Fahrzeuge, die von Abgeordneten der Republik Polen mit einem gültigen Abgeordnetenausweis gefahren werden.
    Ø Fahrzeuge für Behinderte, die ordnungsgemäß gekennzeichnet sind – bis zu 2 Stunden.
    15. Die Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ haftet für alle Schäden, die nachweislich durch ihre Mitarbeiter verursacht worden sind. Der Nutzer ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch vor Verlassen des Parkplatzes, dem Flughafen zu melden. Die Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ haftet nicht für Schäden, die durch andere Nutzer oder Dritte verursacht worden sind.
    16. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ oder Dritten durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Begleiter entstanden sind. Ferner haftet der Nutzer für schuldhafte Verunreinigungen des Parkplatzes. Der Nutzer ist verpflichtet, die Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Parkplatzes, über eine solche Verunreinigung zu informieren.
    17. Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten oder von einem Mitarbeiter der Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Wenn der Nutzer diese Bestimmung nicht einhält, ist die Gesellschaft „Port Lotniczy Szczecin – Goleniów Spółka z o.o.“ berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers abzuschleppen oder ein zusätzliches Entgelt für die Belegung des Platzes zu erheben.
    18. Sicherheitsvorschriften
    1. Auf dem Gelände des Parkplatzes gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
    2. Auf dem Parkplatz dürfen Sie mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 km/h fahren.
    3. Das zurückgelassene Fahrzeug muss verschlossen und gegen selbständiges Wegrollen gesichert sein.
    4. Auf den Stellplätzen, den internen Straßen und den Ein- und Ausfahrten ist es verboten, Fahrzeuge zu reparieren, zu waschen, zu staubsaugen, Kühlmittel, Öl zu wechseln oder zu tanken, sowie andere Tätigkeiten, die eine Verschmutzung des Parkplatzes verursachen.
    19. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Parkplatzordnung kann zu Strafsanktionen führen, die durch die Polizei auferlegt werden.

Er befindet sich in unmittelbarer Nähe des Fluggastterminals. Er verfügt über 200 Stellplätze. Er bietet Kurz- und Langzeitparkdienste an. Er wird vom NSZZ-Solidarność-Flughafen Szczecin-Goleniów betrieben.

Er befindet sich 50 m vom Fluggastterminal entfernt. Er verfügt über 500 Stellplätze. Er bietet Kurz- und Langzeitparkdienste an. Er wird vom NSZZ-Solidarność-Flughafen Szczecin-Goleniów betrieben.