Für die behinderte Fluggäste

Der Flughafen und die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Menschen mit Behinderungen kostenlos Hilfe zu leisten, z. B. beim Einchecken und bei der Sicherheitskontrolle. Die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen am Flughafen Szczecin-Goleniów wurden einem zertifizierten Abfertigungsunternehmen, SZZ Airport Services, übertragen.

Dies wird bei der Buchung mitgeteilt. Hilfspunkte und Check-in

Fluggäste, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität besondere Hilfe oder Unterstützung benötigen, sind verpflichtet, dies bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug mitzuteilen, indem sie einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, eines Reisebüros oder eines Abfertigungsagenten – der Firma SZZ Airport Services – über die Art der Behinderung und die Form der benötigten Hilfe informieren. Bitte denken Sie daran, sich mit den Sicherheitsvorschriften der Fluggesellschaft vertraut zu machen.

Reservierungen können telefonisch unter +48 91 481 75 03, persönlich oder über das Internet (E-Mail: info@airport.com.pl) vorgenommen werden.

In den meisten Fällen sehen die Sicherheitsvorschriften vor, dass Personen, die nicht in der Lage sind, sich anzuschnallen, ihren Sitzplatz zu verlassen und den Notausgang zu erreichen, von einer Person begleitet werden müssen, die ihnen die notwendige Hilfe leisten kann. Dies gilt auch für Fluggäste, die Schwierigkeiten haben, zu atmen, zu essen, die Toilette zu benutzen oder Medikamente einzunehmen.

Eine Fluggesellschaft kann die Buchung eines behinderten Fluggastes nur dann ablehnen, wenn die Sicherheitsvorschriften seine Beförderung nicht zulassen oder die Größe des Flugzeugs oder seiner Türen es physisch unmöglich macht, ihn an Bord zu nehmen oder zu befördern. Im Falle einer solchen Verweigerung muss die Fluggesellschaft den Fluggast über die Gründe informieren.

Wenn eine Flugreise Ihre Gesundheit beeinträchtigen könnte, sollten Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das Sie zum Fliegen berechtigt. Wenn Sie flüssige Medikamente oder medizinische Geräte im Handgepäck mit sich führen, können Sie diese mit einem ärztlichen Attest durch die Sicherheitskontrolle bringen.

Behindertenparkplätze sind auf dem roten Parkplatz ausgewiesen; dies ist der kürzeste Weg zu den Abflug- und Ankunftsterminals. Die Fußgängereingänge sind entsprechend gekennzeichnet und für alle Benutzer zugänglich. Außerdem befindet sich vor dem Terminal ein Parkplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität direkt neben der Stelle, an der eine behinderte Person Hilfe anfordern kann.

Im gesamten Flughafen Szczecin-Goleniów wurden Stellen eingerichtet, an denen Menschen mit Behinderungen um Hilfe bitten können. Diese Stellen befinden sich am Eingang des Terminals – Abflüge, an den Parkplätzen sowie während des Aufenthalts im Terminal selbst (eingezäunter Bereich vor den Abflughallen). Sie können auch die Knöpfe an den Eingängen zu den Parkplätzen benutzen, um Hilfe bei der Information anzufordern, sobald Sie Ihr Fahrzeug abstellen.

Wenn Sie einen Rollstuhl benutzen, können Sie bis zum Einsteigen in Ihrem Rollstuhl bleiben. Wenn Sie keinen Rollstuhl haben, stellt Ihnen SZZ Airport Services ohne Aufpreis einen eigenen zur Verfügung.

Zusätzlich zur Beförderung medizinischer Geräte sind die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, nicht mehr als zwei Mobilitätshilfen pro behinderter Person oder Person mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich elektrischer Rollstühle, zu befördern, sofern dies 48 Stunden im Voraus angekündigt wird und die Platzverhältnisse an Bord des Flugzeugs dies zulassen. Erkundigen Sie sich bitte immer im Voraus bei der Fluggesellschaft, ob es Beschränkungen in Bezug auf die Sicherheit oder die Sicherheit der Zivilluftfahrt für die Beförderung bestimmter von Ihnen benutzter Materialien oder Ausrüstungen, wie z. B. Sauerstoffflaschen, gibt.

Fluginformationen werden auf Tafeln in den Abflug- und Ankunftsterminals sowie in den Abflughallen angezeigt. Es werden auch Sprachinformationen bereitgestellt. Außerdem können Sie sich auf das Flughafenpersonal verlassen – es gibt einen Informationsschalter in der Hauptlobby.

Sicherheitskontrollen

Alle Passagiere und ihr Gepäck, einschließlich Mobilitätshilfen, werden von geschultem Personal einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Magnetschleuse allein zu passieren, werden Sie manuell kontrolliert, eventuell mit Hilfe eines Handmetalldetektors. Sollte der Sicherheitsbeamte nicht in der Lage sein, die Kontrolle korrekt durchzuführen, werden Sie in einen separaten Raum gebeten, wo Sie von einer Person desselben Geschlechts persönlich kontrolliert werden, wobei Ihre Privatsphäre und Ihre Würde gewahrt bleiben.

Ihre Mobilitätshilfen werden einer manuellen Kontrolle oder, falls erforderlich, einer Röntgenkontrolle unterzogen.

Es ist sinnvoll, am Rollstuhl Informationen über seine Funktionsweise und die verwendeten Batterien anzubringen.

Die Beförderung von Blindenhunden ist in der Flugzeugkabine ohne Aufpreis gestattet. Größere Blindenhunde dürfen auf dem Boden sitzend reisen, kleinere auf dem Schoß ihrer Besitzer. Bitte erkundigen Sie sich, welche Regeln für die Fluggesellschaft gelten, bei der Sie Ihr Ticket gekauft haben.

An Bord eines Flugzeugs

Reisende mit Behinderungen und Menschen mit Mobilitätsproblemen werden in der Regel zuerst an Bord des Flugzeugs gebracht. Wenn sie nicht in der Lage sind, selbstständig Treppen zu steigen, kann das Personal z. B. speziell angepasste Rollstühle/Stühle mit Sicherheitsgurten verwenden.

Das Luftfahrtunternehmen sollte die Sitzplätze so verteilen, dass sie den Bedürfnissen von Personen mit eingeschränkter Mobilität gerecht werden, und, wenn ein solcher Fluggast von einer Begleitperson unterstützt wird, darauf achten, dass die Begleitperson neben der Begleitperson sitzt.

Rollstühle können nicht immer in der Kabine untergebracht werden und werden normalerweise im Frachtraum für aufgegebenes Gepäck befördert. Wenn Sie einen Rollstuhl benutzen, der mit wiederaufladbaren Batterien ausgestattet ist, vergewissern Sie sich bitte vor der Reise, dass es sich um so genannte „Trockenbatterien“ handelt, die ohne zusätzliche Einschränkungen für den Transport zugelassen sind. Für die Sicherheitskontrolle kann es hilfreich sein, wenn auf dem Rollstuhl angegeben ist, wie er funktioniert und welche Batterien er verwendet.

Die Beförderung von Blindenhunden ist in der Flugzeugkabine ohne zusätzliche Gebühren erlaubt. Größere Blindenhunde dürfen auf dem Boden sitzend reisen, während kleinere Hunde auf dem Schoß ihres Besitzers sitzen dürfen. Bitte erkundigen Sie sich, welche Regeln für die Fluggesellschaft gelten, bei der Sie Ihr Ticket gekauft haben.

Ausschiffung

Personen, die beim Aussteigen Hilfe benötigen, verlassen in der Regel als letzte die Kabine. Wenn Sie schneller aussteigen müssen, z. B. weil Sie Ihren nächsten Flug pünktlich erreichen müssen, informieren Sie die Fluggesellschaft bitte im Voraus.

Ihre Mobilitätshilfe sollte bei der Landung sofort zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter des SZZ-Flughafenservices sind verpflichtet, Ihnen beim Übergang vom Flugzeug zur Gepäckhalle und bei der Abholung Ihres Gepäcks behilflich zu sein sowie die Ankunftsformalitäten (z. B. Einwanderung, Zoll) zu erledigen und Ihnen bei der Suche nach Anschlussflügen behilflich zu sein, falls Ihre Reise dies erfordert. Sie sind auch verpflichtet, Ihnen dabei zu helfen, zu bestimmten Punkten zu gelangen, an denen Sie andere Verkehrsmittel wie Taxis oder Busse benutzen können.

Wird die Hilfe nicht geleistet, können Sie sich beim Flughafen oder beim Luftfahrtunternehmen beschweren. Rückmeldungen, Kommentare und Beschwerden werden unter der folgenden E-Mail-Adresse entgegengenommen: info@airport.com.pl. Und auch per Brief:

Flughafen Szczecin-Goleniów GmbH.
NSZZ Solidarność (Gewerkschaft der Solidarität)
Glewice 1 A, 72-100 Goleniów