Sicherheitskontrolle

Informieren Sie sich, wie Sie die Sicherheitskontrolle reibungslos durchlaufen können, welche Einkäufe Sie an Bord mitnehmen dürfen und ob sich verbotene Gegenstände oder Substanzen in Ihrem Gepäck befinden.

Laden Sie die Informationsbroschüre mit allen Informationen als PDF-Datei herunter

Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaft das Recht hat, eigene Beschränkungen z.B. für die Menge oder Größe des beförderten Gepäcks festzulegen. Um ausführliche Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft, mit der Sie den Beförderungsvertrag abgeschlossen haben.

Bitte beachten Sie auch, dass die Person, die die Sicherheitskontrolle durchführt, berechtigt ist, die Entfernung aller Gegenstände aus Ihrem Handgepäck und Ihrem Aufgabegepäck zu verlangen, die Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie die Sicherheitsanforderungen der Zivilluftfahrt erfüllen. Die folgende Liste dient nur zur Veranschaulichung und soll den Fluggästen die Reise zu erleichtern.

Flüssigkeiten, Gele und Aerosole

Fluggäste dürfen Flüssigkeiten, Gele und Aerosole durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen, sofern sie in Behältern mit einem Volumen von 100 ml/100 g oder kleiner enthalten sind und alle Behälter in einen einzigen durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von höchstens einem Liter passen. Die ungefähren Abmessungen eines solchen Beutels betragen 22 cm x 15 cm. Ein Fluggast darf einen Beutel mitführen.

Achtung! Es ist erlaubt, Babynahrung an Bord mitzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Milchpulver, flüssige Milch, Wasser und Fruchtsäfte in Behältern von mehr als 100 ml zum Verzehr während der Reise.

Achtung! Wenn ein Behälter keine Angabe des Herstellers zu seinem Fassungsvermögen hat, kann er so behandelt werden, als ob er mehr als 100 ml enthielte, und wird für die Beförderung ist nicht zugelassen.

Arzneimittel

Flüssige Arzneimittel können im Handgepäck befördert werden, sofern sie für den Fluggast während der Reise notwendig sind. Der Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle kann eine Bestätigung über die Echtheit des betreffenden Arzneimittels verlangen. Außerdem müssen sie nicht in einem Plastikbeutel verpackt sein. Bei der Sicherheitskontrolle hat der Fluggast das Kontrollpersonal persönlich über die oben genannten Arzneimittel zu informieren, ohne das Ergebnis der Kontrolle abzuwarten.

Um den Kontrollvorgang zu beschleunigen, sollten die Fluggäste alle Flüssigkeiten, Gele und Aerosole aus ihrem Handgepäck getrennt zur Sicherheitskontrolle abgeben, z. B. indem sie sie in einen separaten Behälter legen, wenn sie sich dem Gepäckröntgengerät nähern. Wenn dies möglich ist, sollten die Fluggäste eine Dokumentation über die eingenommenen Medikamenten mit sich führen (z.B. ärztliche Bescheinigung).

Lebensmittel

Feste Produkte wie Schokolade, Sandwiches, Gemüse und Obst sind in beliebiger Menge erlaubt (vorbehaltlich der Zollbestimmungen). Für flüssige Lebensmittel wie Joghurts, Cremes, Marmeladen und Gelees gilt eine Beschränkung des Behältervolumens von bis zu 100 ml, und alle Behälter müssen in einen 1-Liter-Plastikbeutel passen.

Wenn Sie planen, Küchenutensilien, Messer und andere scharfkantige Gegenstände zusammen mit Ihren Lebensmitteln mitzunehmen, packen Sie diese bitte in Ihr Aufgabegepäck.

Wenn Sie in ein anderes Land reisen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Reise bei Ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen, da in den betreffenden Ländern möglicherweise andere Beschränkungen gelten, was für die Planung Ihrer Rückreise von Bedeutung sein kann.

Elektronische Geräte und Oberbekleidung

Gemäß den EU-Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt müssen elektronische Geräte (Laptops, Kameras) und Oberbekleidung als separates Gepäckstück kontrolliert werden. Wenn Sie sich der Sicherheitskontrolle nähern, entfernen Sie daher bitte alle elektronischen Geräte aus Ihrem Handgepäck und geben Sie sie separat zur Kontrolle ab. Bei Ihrer Oberbekleidung (Jacke, Mantel, Sakko) gehen Sie bitte gleich vor.